Bürgerportal für Stuttgart Mühlhausen
Die Initiatoren sind die Amtsgerichte Stuttgart und Stuttgart-Bad Cannstatt, die Betreuungsbehörde, die Heimaufsicht, der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) und Vertreter Stuttgarter Pflegeeinrichtungen.
In einer Auftaktveranstaltung am Donnerstag, 20. Juni, 16 bis 18 Uhr im Amtsgericht Stuttgart, Fritz-Bauer-Saal, Hauffstraße 5, werden Angehörige, gesetzliche Vertreter und Mitarbeiter von Pflegeeinrichtungen über die aktuelle Rechtslage und Alternativen zu freiheitsentziehenden Maßnahmen informiert. Die Teilnahme ist kostenlos.
Um freiheitsentziehende Maßnahmen handelt es sich dann, wenn einem Bewohner oder einer Bewohnerin einer Pflegeeinrichtung durch mechanische Vorrichtungen, wie Bauchgurt oder Bettgitter, beruhigenden Medikamenten oder auf andere Weise über einem längeren Zeitraum oder regelmäßig die Freiheit entzogen wird.
Diese werden häufig mit einer Fürsorgepflicht für verwirrte Menschen begründet. Die Pflegebedürftigen sollen sich nicht selbst in Gefahr bringen können und damit vor Verletzungen geschützt werden.
Wir wünschen den Mitarbeiter alles Gute für die Zukunft.
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