Bürgerportal für Stuttgart Mühlhausen
Die Landeshauptstadt nimmt die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Stuttgart zur Rechtswidrigkeit eines Gebührenbescheids nach einer verdachtsunabhängigen Vor-Ort-Waffenkontrolle zur Kenntnis.
Welche Konsequenzen sich daraus für das anhängige Verfahren und weitere 110 offene Widerspruchsverfahren wegen der Gebührenhöhe ergäben oder ob die Gebührensatzung der Stadt bei verdachtsunabhängigen Vor-Ort-Waffenkontrollen angepasst werden muss, kann erst geprüft und bewertet werden, wenn der Stadt die Urteilsgründe vorliegen.
Mit der schriftlichen Urteilsbegründung wird innerhalb der nächsten Wochen gerechnet.
Wäre ich Bundestagspräsident Schäuble würde ich ein Meeting mit den Herren ansetzen und ein paar Betroffene einladen. Die können dann ohne Masken den alten Herren erklären wie man sich ganz einfach anstecken kann.
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