Verdachtsunabhängige Vor-Ort-Waffenkontrollen gehen weiter - Bewertung des Urteils gegen Gebührenbescheid erst nach Vorlage der Begründung möglich

Die Landeshauptstadt nimmt die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Stuttgart zur Rechtswidrigkeit eines Gebührenbescheids nach einer verdachtsunabhängigen Vor-Ort-Waffenkontrolle zur Kenntnis.





Welche Konsequenzen sich daraus für das anhängige Verfahren und weitere 110 offene Widerspruchsverfahren wegen der Gebührenhöhe ergäben oder ob die Gebührensatzung der Stadt bei verdachtsunabhängigen Vor-Ort-Waffenkontrollen angepasst werden muss, kann erst geprüft und bewertet werden, wenn der Stadt die Urteilsgründe vorliegen.

Mit der schriftlichen Urteilsbegründung wird innerhalb der nächsten Wochen gerechnet.



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