Versammlungen auch an stark frequentierten Orten zulässig





Dies gilt auch dann, wenn als Versammlungsort die stark frequentierte City betroffen ist. Konkret geht es um eine Versammlung vom vergangenen Samstag der Initiative Familienschutz auf dem Marktplatz und zwei weitere angemeldete Kundgebungen in unmittelbarer Nähe. Einzelhändler hatten in einem Brief an Medien und Stadtverwaltung die Veranstaltungsorte kritisiert. Aus Rücksicht auf das Rahmenprogramm rund um die Lange Einkaufsnacht und um den hochfrequentierten Schlossplatz und die Königsstraße nach den Erfahrungen mit einer früheren Veranstaltung zum gleichen Thema freizuhalten, wurde nach sorgfältiger Abwägung in diesem Fall der Marktplatz zugewiesen. Dies teilte die Stadtverwaltung am 7. April mit. Versammlungen, gemeinhin Demonstrationen, sind beim Amt für öffentliche Ordnung anzumelden. Das Amt führt Kooperationsgespräche mit Veranstaltern und manchmal auch der Polizei. Anschließend erlässt es üblicherweise einen Auflagenbescheid. Meistens geht es um Fragen wie Verkehrsregelung, Fluchtwege oder Lärmbelästigungen. Die Versammlungsbehörde darf dabei grundsätzlich keine Inhalte bewerten, es sei denn Straftaten oder Gefahren für die öffentliche Ordnung sind zu befürchten.

Dies gilt auch dann, wenn als Versammlungsort die stark frequentierte City betroffen ist. Konkret geht es um eine Versammlung vom vergangenen Samstag der Initiative Familienschutz auf dem Marktplatz und zwei weitere angemeldete Kundgebungen in unmittelbarer Nähe. Einzelhändler hatten in einem Brief an Medien und Stadtverwaltung die Veranstaltungsorte kritisiert. Aus Rücksicht auf das Rahmenprogramm rund um die Lange Einkaufsnacht und um den hochfrequentierten Schlossplatz und die Königsstraße nach den Erfahrungen mit einer früheren Veranstaltung zum gleichen Thema freizuhalten, wurde nach sorgfältiger Abwägung in diesem Fall der Marktplatz zugewiesen. Dies teilte die Stadtverwaltung am 7. April mit.



Artikel lesen
Vorbereitet auf das (lange) Ende ?

Vorbereitet auf das (lange) Ende ?

Klar kann man den Plan fassen das Leben einfach selber zu beenden. Zu Tode hungern und dursten geht recht einfach, selbst Pflegeheime hindern Sie nicht wirklich daran. Man wird sie evtl. sogar unterstützen und die Schmerzmittel erhöhen. Das geht abe.....
mehr Infos





Kommentare :

Kommentieren Sie diesen Artikel ...

Abonnieren (Nur Abonnieren? Einfach Text freilassen.)


Löschen





 
 
Werbung
Tageszeitungen zum Probe lesen
Lesen Sie Ihre regionale oder überregionale Tageszeitung völlig gratis zur Probe.
Abo Stuttgarter Nachrichten
 
Werben Sie ab 5 Euro
Werden Sie unser Werbepartner!
 






Surftip der Woche:

Verbrecherjagt | Telefonspam | Wohnmobilreisen